Häufige Fragen rund um Ordination & Medizintechnik
FAQ
Viele unserer Kunden haben ähnliche Fragen zu gesetzlichen Vorgaben, Medizintechnik und Digitalisierung. Hier finden Sie die wichtigsten Antworten. Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.
1. Bin ich verpflichtet, einen Praxismanager einzustellen?
Nein. Sie sind nicht verpflichtet, einen eigenen Praxismanager in der Ordination zu beschäftigen. Bei größeren Umstellungen oder Umstrukturierungen empfiehlt es sich jedoch, externe Expertise hinzuzuziehen.
2. Müssen meine medizinischen Geräte regelmäßig gewartet werden?
Ja. Medizinprodukte müssen laut Herstellerangaben regelmäßig überprüft werden. Wenn keine Angaben vorliegen, gelten die Vorgaben der Medizinproduktebetreiberverordnung.
3. Wie oft sind sicherheitstechnische Kontrollen notwendig?
Das Intervall für die STK(= Sicherheitstechnische Kontrolle) von medizinischen Geräten wird vom Hersteller vorgegeben. Sind kein Empfehlungen seitens Hersteller vorhanden, ist die Dauer von 6-36 Monaten von einer fachgerechten Person bzw. der beauftragende Prüffirma festzulegen.
4. Ich habe meine Geräte noch nie prüfen lassen – was nun?
Dann sollten Sie die sicherheitstechnische Kontrolle so schnell wie möglich durchführen lassen. So stellen Sie sicher, dass Ihre Geräte rechtskonform betrieben werden und kein Risiko für Patienten und Anwender entsteht.
5. Nach welcher Norm wird geprüft und auf was habe ich zu achten?
Eine STK bei medizinelektrischen Geräten werden in Österreich (und EU‑weit) hauptsächlich nach der Normenreihe ÖNORM EN 62353 geprüft.
Bitte vergewissern Sie sich über die zu beauftragende Prüffirma, ob Sie die notwendigen Gewerbe für die Prüfung von medizinelektrischen Geräte hat ( WKO/Firmenbuchregister). Am Protokoll, welches Sie erhalten sollte die Norm nach der geprüft wurde draufstehen und folgende Punkte:
1. Herstellerangaben 2. Sichtprüfung 3. Elektrische Sicherheit 4.Funktionsprüfung 5. Dokumentation (Mängel, Prüfer, etc.)
6. Was ist der Unterschied zwischen STK und MTK?
Die STK prüft die Sicherheit und die MTK prüft die Messgenauigkeit der Geräte.
Eine MTK wird nur an Geräten die im Anhang 2 der MPBV (Medizinproduktebetreiberverordnung) drinnen stehen geprüft, wie z.B: Blutdruckmessgeräte, Ergometer, Überwachungsmonitore. Je nach Gerät muss die MTK alle 12 Monate oder aber auch 24 Monate durchgeführt werden.
7. Ich möchte neue Geräte anschaffen – worauf muss ich achten?
Prüfen Sie den Marktanteil, die Zuverlässigkeit und den angebotenen Service des Herstellers. Auch Liquidität und langfristige Marktpräsenz sind entscheidend. Wir unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Beschaffung.
8. Macht es Sinn sich beim Neukauf extern beraten zu lassen?
Eine externe Beratung macht Sinn. Die Expertise und die Erfahrung eines Praxismanagers, helfen Ihnen die richtige Wahl für die richtige Anwendung zu treffen. Ein Vertriebsmanager wird Ihnen nur das Beste von seinem Produkt erzählen – ein Praxismanager ist hier objektiv und handelt in Ihren Interesse und bemüht sich das beste Angebot für Sie zu holen.
9. Darf ich Gebrauchtware kaufen und in meiner Ordination betreiben.
Die Verwendung von gebrauchten medizinelektrischen Geräten ist grundsätzlich erlaubt, solange die Geräte den Anforderungen entsprechen, eine Fachfirma die Geräte überprüft und für die Verwendung an Patienten freigegeben hat. Sie müssen ein Prüfbericht zu dem Gerät aufbewahren. Kaufen Sie auf keinen Fall ein ungeprüftes Medizingerät – da Gefahr für Patienten und Anwender besteht.
10. Muss ich ein gebrauchtes Gerät warten lassen?
Nach Herstellervorgaben ist eine Wartung immer empfohlen. Ob der Kunde die durchführen lässt, obliegt dem Kunden. Eine Prüfung (STK/MTK) nach Herstellervorgaben ist ausreichend für die Anwendung an Patienten. Mit einer Wartung werden Verschleißteile (Akkus, Filter Membrane) erneuert die potentiell defekt sein könnten. Dies würde die Lebensdauer der Geräte erheblich erhöhen. Der Betreiber muss nach der MPBV richten und diese strikt einhalten.